Montag, 27. März 2017

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: "Der Rechtsschutz fehlt"


Florin: " Bei Straftaten, wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern: Das ist ein weltliches Verbrechen, für das es eine weltliche Strafe gibt. Warum da die Paralleljustiz? Oder nicht zumindest eine Anzeigepflicht, dass die Kirche da nicht nur ihr eigenes Recht geltend machen kann, sondern auch sagen muss: Da respektieren wir weltliches Recht?Warum da die Paralleljustiz? Oder nicht zumindest eine Anzeigepflicht, dass die Kirche da nicht nur ihr eigenes Recht geltend machen kann, sondern auch sagen muss: Da respektieren wir weltliches Recht?" 

Demel: "Das sollte sie ja eigentlich auch. Denn dieses kirchliche Recht oder die kirchliche Rechtsordnung versteht sich immer als subsidiäre Rechtsordnung, die nur dann einschreitet oder regelt, wenn das weltliche Recht nicht hinreichend oder gar nichts dazu regelt oder gar nichts regeln kann. Wenn man jetzt beim sexuellen Missbrauch – ich würde lieber "sexuelle Gewalt" sagen -, wenn wir das anschauen, dann hat eigentlich die Kirche von der Idee her das genau eingehalten (?, Anmerk. ca) – die Frage war nur, wie die Amtsträger damit umgegangen sind. Wenn Sie in das kirchliche Gesetzbuch hineinschauen, dann gibt es eigentlich keinen Straftatbestand 'Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige', sondern es ist eine Regelung, die sehr kompliziert formuliert ist. - Und da ist unter anderem auch sexueller Missbrauch gegen Minderjährige als Verletzung der Zölibatspflicht geahndet. Das ist genau eigentlich der Hintergrund. Die katholische Kirche sagt: Sexueller Missbrauch wird durch das weltliche Recht geregelt. Das verlangt dann aber auch, dass die kirchlichen Amtsträger jedes Anzeichen einer solchen Tat auch der weltlichen Strafrechtbehörde melden. Da ist eigentlich das Vergehen. Zusätzlich sagt die katholische Kirche, ist da noch eben etwas, was spezifisch unsere Rechtsgemeinschaft betrifft, eben die Zölibatsverletzung." 


Die Gesetze der katholische Kirche"Der Rechtsschutz fehlt"

Vor 100 Jahren erschien der Codex Iuris Canonici, das Gesetzbuch der katholischen Kirche. Es regelt die Rechte und Pflichten der Gläubigen, den Zugang zu Ämtern und die Details der Ehe. 1983 wurde es modernisiert, modern ist es nicht. Weder Gewaltenteilung noch Grundrechte sind vorgesehen. Was soll diese Paralleljustiz? Ein Gespräch mit der Kirchenrechtlerin Sabine Demel.